Versicherungsschutz im Ehrenamt

Freiwillig/ehrenamtlich Tätige waren bislang bei Unfällen und verursachten Haftpflichtschäden nur dann versichert, wenn sie privat entsprechend vorgesorgt hatten. Diese Lücke ist jetzt geschlossen.
Damit freiwillig Engagierte ausreichend versichert sind, hat die Niedersächsische Landesregierung mit der Versicherungsgruppe Hannover (VGH) Rahmenverträge für einen subsidiären (nachrangigen) Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz abgeschlossen.

Weitere Informationen zu den Fragen:

  • Wer ist versichert?
  • Welche Leistungen werden erbracht?
  • Was kostet der Versicherungsschutz?

haben wir für Sie in einer Datei zum Download bereitgestellt:

Diese Einrichtung wird durch das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mitfinanziert